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Landhaus Ohnesorg, 87484 Nesselwang, Jupiterstraße 7

1. Abschluss des Mietvertrags

 

Mit der Anmeldung erteilt der Gast dem Landhaus Ohnesorg, hier Kerstin Ohnesorg (Vermieter) verbindlich den Auftrag zum Abschluss des Mietvertrags.
Für den Vermieter sowie für den Mieter, wird der Mietvertrag verbindlich, wenn dem Gast die Buchung mit Preis, Anreise- und Abreisedatum schriftlich (oder E-Mail) bestätigt wurde.

Sollten Sie darin Abweichungen zu Ihrer Buchung feststellen, ist eine sofortige Neuabsprache nötig. Diese Reservierungsbestätigung (Mietvertrag) ist verbindlich.

 

2. Zahlung

Es ist eine Anzahlung von 25% des Gesamtpreises innerhalb 5 Tagen ab Buchung fällig. Den Restbetrag bezahlt der Gast unaufgefordert 14 Tage vor der Anreise abzüglich der geleisteten Anzahlung, auf das bekannte Konto.

 

3. Rücktritt

Der Gast kann vor Mietbeginn durch schriftliche Erklärung jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird mit Eingang der Erklärung in unserem Haus wirksam.

Es gelten folgende Rücktrittsgebühren:

  • Bei einem Rücktritt 22 - 30 Tage vor Mietbeginn werden 50 % berechnet.
  • Bei einem Rücktritt 1 - 21 Tage vor Mietbeginn werden 80 % berechnet.
  • Bei einem Rücktritt am Anreisetag, verspäteter Anreise und / oder vorzeitiger Abreise ist der komplette vereinbarte Preis zu entrichten.

Die oben genannten Gebühren sind unabhängig von einer Vermietung der Wohnung in den frei gewordenen Tagen unsererseits und beziehen sich immer auf den Gesamtreisebetrag (inkl. zusätzlich gebuchten Leistungen) ohne Kurtaxe.

Hinsichtlich eines Rücktritts verweisen wir ausdrücklich auf eine Reiserücktrittsversicherung. Der Gast bekommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung per Post ein Formular zugesandt oder er kann die Reiserücktrittsversicherung über einen Link auf unserer Internetseite abschließen.

 

4. Besondere Hinweise

Die Vertragsleistung des Vermieters ergibt sich aus den Angaben in Prospekten, unserer Internetseite sowie Planskizzen. Geringe Abweichungen, auch durch Saisonelle Gegebenheiten, sind möglich.

Die Vertragsleistung des Gastes bestehen in der sorgfältigen und schonenden Benutzung der Ferienwohnungen im Mietzeitraum, und in der kompletten Bezahlung der angefallenen Kosten.

Der Vermieter kann dem Gast eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen zu Lasten des Vermieters.

Für im Mietzeitraum entstandene Schäden an Wohnung und Inventar haftet der Gast, auch durch Verursachung Dritter. Dieserlei Schäden sind unverzüglich zu melden.

Durch unzulässige Downloads via W-Lan (Filme, Lieder, …) werden geforderte Kosten dieser Anbieter an Sie übertragen und gefordert.

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